Engagiert.
Finanzierungsrecht
Finanzierung von Kitas, Schulen und Krankenhäusern in freier Trägerschaft
Die Finanzierung öffentlicher oder privater Einrichtungen
durch öffentliche Zuschüsse von Kommunen oder aus Landesmitteln und
durch Eigenbeiträge unterliegt den immer komplexer werdenden (nationalen
und internationalen) Vergaberichtlinien sowie politischem
Gestaltungswillen. Wir beraten unsere Mandaten bei förderungsrechtlichen
und vergaberechtlichen Fragestellungen.
Unsere Tätigkeiten beginnen bei der Prüfung der
Förderungsvoraussetzungen und der Projektfinanzierung, erstrecken sich auf die Prüfung und Durchsetzung von Gleichbehandlungen gegenüber etwaigen Mitbewerbern und umfassen auch die Durchführung von Verhandlungen mit der kommunalen oder landeseigenenen Geberseite.
Ein wichtiger Aufgabenbereich ist die internationale Projektfinanzierung.
In diesem Bereich begleiten wir Mandanten über die gesamte Projektlaufzeit in Verhandlungen.